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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer diese Liefer- und Zahlungsbedingungen als allein maßgebend an, ohne daß erneut ein spezieller Hinweis auf diese Vertragsbindungen erfolgen muß.
III. Preis
Die Preise verstehen sich ausschließlich Versicherung und Versandkosten, aber inklusive 20 % Mehrwertsteuer. Für eventuelle Druckfehler in unserem Katalog/Prospekt wird nicht gehaftet. Es werden ausschließlich die Zahlungsarten Vorkasse oder Barzahlung akzeptiert.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.
VI. Lieferung der Produkte, Transport, Annahmeverzug
Wird vom Kunden bestellte Ware nicht angenommen bzw. nicht abgeholt, so wird die Ware auf Gefahr und Risiko des Kunden bei uns eingelagert. Weigert sich der Kunde, nach Fristsetzung von 2 Wochen endgültig die Ware anzunehmen bzw. abzuholen, so können wir anderweitig über die Ware verfügen. Den entstandenen Schaden (Lager-, Transport-, Verpackungs- und Wiedereinlagerungskosten) trägt der Käufer bzw. Auftraggeber.
VII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu überschreiten. Lieferfristen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich und gelten als eingehalten, wenn die Ware unser Unternehmen verlassen hat bzw. zur Abholung bereit steht. Sie sind verpflichtet die Ware bei Erhalt der Lieferung auf Transportschäden zu untersuchen. Allfällige sichtbare Schäden sind umgehend zu reklamieren.
VIII. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
IX. Geringfügige Leistungsänderungen
Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Abweichungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B.: bei Maßen, Farben, etc.).
X. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt ein Jahr ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Alle Mängel, Fehlermeldungen oder Falschlieferungen sind sofort nach Kenntnisnahme, aber spätestens nach 7 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bemängelte Ware ist frachtfrei an uns zurück zusenden. Im Falle eines durch unser Haus festgestellten begründeten Mangels tragen wir die Frachtkosten und die Kosten für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn die Mängel auf eine Verletzung von Bedienungs-, Wartungs-, Handhabungs- oder Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Verschleiß zurückzuführen bzw. der Einbau in keiner Fachwerkstätte erfolgt ist. Die Ware ist vor dem Gebrauch auf etwaige Mängel zu prüfen. Schadenersatzansprüche für entstandene Kosten werden nicht anerkannt. Weitgehende Schadenersatzansprüche, die nicht direkt an der Ware entstanden sind, sind von der Haftung ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Waren von fremder Seite verändert, bearbeitet und/oder Mängel ohne unsere Zustimmung beseitigt wurden.
XI. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Die Waren dürfen vom Käufer weder verpfändet, noch zur Sicherung an Dritte überreicht werden.
XIII. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
XIV. Rechtswahl, Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Krems.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt das Recht der Republik Österreich. Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer diese Liefer- und Zahlungsbedingungen als allein maßgebend, ohne das erneut ein spezieller Hinweis auf diese Vertragsbindungen erfolgen muß.
Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
XV. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
Widerrufsrecht für Deutschland
1) Widerruf
Der Kunde, der gemäß § 13 BGB zu privaten Zwecken als Verbraucher bestellt, ist berechtigt, seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) gegenüber Rennsportshop.at oder durch Rücksendung der Ware an Rennsportshop.at zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an:
Rennsportshop.at, DI Gerhard Grasser, A-3602 Rossatz 179
Der Kunde trägt die Beweislast für die Absendung der zurückzusendenden Waren.
2) Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beginnt frühestens einen Tag nach Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung, bei Warenlieferung jedoch nicht vor dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
3) Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Wenn der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, muss er Rennsportshop.at unter bestimmten Umständen insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Die Wertersatzpflicht entfällt auch dann, wenn die Mitteilung der Belehrung über eine mögliche Wertersatzverpflichtung und eine Möglichkeit, diese zu vermeiden, nicht zusätzlich in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) bei Vertragsschluss erfolgt ist. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung zu erfüllen. Bis zur vollständigen Rücksendung der Ware macht Rennsportshop.at vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.
4) Rücksendung
Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Bestellwert einen Betrag von 40,00 EURO nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.
5) Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen
- über die Lieferung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
- über die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind
- über die Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Kunden angefertigt wurden
